Bei Schäden über die eigene Voll- oder Teilkasko.
Kaskogutachten
Bei einem Kaskoschaden gelten andere Regeln als beim Haftpflichtfall: Ihre eigene Versicherung entscheidet, wer den Schaden begutachtet, und beauftragt in der Regel selbst einen Sachverständigen. Wir prüfen für Sie, ob die Abrechnung vollständig ist, und übernehmen die Begutachtung, wenn Ihre Versicherung zustimmt.

- Kosten trägt
- eigene Kaskoversicherung
- Was Ihre Versicherung übernimmt, klären wir mit Ihnen, bevor wir tätig werden.
- Dauer
- Besichtigung binnen 24 Stunden, Gutachten 24 bis 48 Stunden später
Für wen das gemacht ist
Für Fahrzeughalter, die einen Schaden über ihre eigene Kaskoversicherung abwickeln — etwa bei selbstverschuldeten Unfällen, Wild-, Hagel- oder Diebstahlschäden.
Was im Gutachten steht
- Schadenaufnahme und Kalkulation der Reparaturkosten
- Prüfung, ob ein Totalschaden vorliegt
- Wiederbeschaffungswert und Restwert
- Dokumentation der Schadenursache
- Abgrenzung zu Vorschäden
Ihr Ansprechpartner
I.M.A Ingenieurs- & Kfz Sachverständigen Büro Acici
Ein Anruf reicht, um zu klären, ob diese Leistung in Ihrem Fall die richtige ist. Das kostet nichts.
So läuft es ab
Von der Meldung bis zum Gutachten
Schritt 1: Sie melden den Schaden
Anruf, WhatsApp oder das Formular auf dieser Seite. Vier Angaben reichen für den Anfang: Postleitzahl, Unfalldatum, Schuldfrage und Ihre Telefonnummer. Alles Weitere klären wir am Telefon.
Rückruf in der Regel innerhalb von 30 Minuten
Schritt 2: Wir besichtigen das Fahrzeug
Wir kommen zu Ihnen — nach Hause, zur Arbeit, in die Werkstatt oder zum Abstellort. Die Besichtigung dauert etwa 30 bis 45 Minuten. Sie müssen nichts vorbereiten und nichts fahren.
Termin binnen 24 Stunden
Schritt 3: Sie bekommen das Gutachten
Das Gutachten geht digital an Sie, an Ihren Anwalt und an die Versicherung. Auf Wunsch vermitteln wir Werkstatt, Mietwagen und Anwalt. Sie behalten denselben Ansprechpartner bis zur Auszahlung.
24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung
Bei einem Kaskoschaden beauftragt Ihre eigene Versicherung in der Regel selbst einen Sachverständigen und trägt dessen Kosten. Ein von Ihnen beauftragtes Gutachten wird nicht automatisch erstattet. Sprechen Sie uns an, bevor Sie beauftragen — wir klären mit Ihnen, was Ihre Versicherung übernimmt.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Die Kosten des Sachverständigen gehören zum Schaden, den der Verursacher zu ersetzen hat. Sie bekommen von uns keine Rechnung, wenn die Haftung der Gegenseite eindeutig ist. Anders liegt der Fall bei Bagatellschäden, bei Mitverschulden und bei reinen Kaskoschäden — darauf weisen wir Sie hin, bevor wir tätig werden.
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Meldung. Das fertige Gutachten liegt 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung vor und geht digital an Sie, an Ihren Anwalt und an die Versicherung.
Weitere Leistungen