Leistungen
Drei Gutachten. Bei jedem steht, wer es bezahlt.
Welches Gutachten Sie brauchen, hängt weniger vom Schaden ab als von der Schuldfrage. Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung — dann ist das Haftpflichtgutachten der richtige Weg. Bei allem anderen sagen wir Ihnen vorher, was auf Sie zukommt.
Gilt bei einem unverschuldeten Unfall mit eintrittspflichtiger gegnerischer Haftpflichtversicherung. Bei Bagatellschäden, Mitverschulden oder reinen Kaskoschäden gelten abweichende Regeln — wir sagen Ihnen das vor der Beauftragung.

Haftpflichtgutachten
Nach einem unverschuldeten Unfall — die Gegenseite zahlt.
Kosten trägt: gegnerische Versicherung
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Kaskogutachten
Bei Schäden über die eigene Voll- oder Teilkasko.
Kosten trägt: eigene Kaskoversicherung
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Wertgutachten
Belastbarer Fahrzeugwert für Verkauf, Erbfall oder Gericht.
Kosten trägt: Auftraggeber
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Immer gleich
Der Ablauf ist bei jeder Leistung derselbe.
Schritt 1: Sie melden den Schaden
Anruf, WhatsApp oder das Formular auf dieser Seite. Vier Angaben reichen für den Anfang: Postleitzahl, Unfalldatum, Schuldfrage und Ihre Telefonnummer. Alles Weitere klären wir am Telefon.
Rückruf in der Regel innerhalb von 30 Minuten
Schritt 2: Wir besichtigen das Fahrzeug
Wir kommen zu Ihnen — nach Hause, zur Arbeit, in die Werkstatt oder zum Abstellort. Die Besichtigung dauert etwa 30 bis 45 Minuten. Sie müssen nichts vorbereiten und nichts fahren.
Termin binnen 24 Stunden
Schritt 3: Sie bekommen das Gutachten
Das Gutachten geht digital an Sie, an Ihren Anwalt und an die Versicherung. Auf Wunsch vermitteln wir Werkstatt, Mietwagen und Anwalt. Sie behalten denselben Ansprechpartner bis zur Auszahlung.
24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung