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Nach einem unverschuldeten Unfall — die Gegenseite zahlt.

Haftpflichtgutachten

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, haben Sie Anspruch auf ein eigenes, unabhängiges Gutachten. Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Sie dürfen den Sachverständigen selbst wählen — auch dann, wenn die Versicherung Ihnen einen eigenen Gutachter anbietet.

Sachverständiger begutachtet den zerstörten Frontbereich eines schwarzen Pkw und notiert den Schaden auf einem Klemmbrett
Kosten trägt
gegnerische Versicherung
Bei eindeutiger Haftung der Gegenseite bekommen Sie von uns keine Rechnung.
Dauer
Besichtigung binnen 24 Stunden, Gutachten 24 bis 48 Stunden später

Für wen das gemacht ist

Für alle, die unverschuldet in einen Unfall geraten sind und einen Schaden gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen.

Was im Gutachten steht

  • Schadenumfang und Reparaturweg mit Kalkulation nach Herstellervorgaben
  • Reparaturkosten netto und brutto
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert
  • Wertminderung, sofern sie anfällt
  • Ausfalldauer und Wiederbeschaffungsdauer
  • Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenklasse
  • Fotodokumentation des Schadens
  • Angaben zur Vorschadenlage

Gilt bei einem unverschuldeten Unfall mit eintrittspflichtiger gegnerischer Haftpflichtversicherung. Bei Bagatellschäden, Mitverschulden oder reinen Kaskoschäden gelten abweichende Regeln — wir sagen Ihnen das vor der Beauftragung.

Ihr Ansprechpartner

I.M.A Ingenieurs- & Kfz Sachverständigen Büro Acici

+49 179 5230795

anfragen@klarfall24.de

Ein Anruf reicht, um zu klären, ob diese Leistung in Ihrem Fall die richtige ist. Das kostet nichts.

So läuft es ab

Von der Meldung bis zum Gutachten

  1. Schritt 1: Sie melden den Schaden

    Anruf, WhatsApp oder das Formular auf dieser Seite. Vier Angaben reichen für den Anfang: Postleitzahl, Unfalldatum, Schuldfrage und Ihre Telefonnummer. Alles Weitere klären wir am Telefon.

    Rückruf in der Regel innerhalb von 30 Minuten

  2. Schritt 2: Wir besichtigen das Fahrzeug

    Wir kommen zu Ihnen — nach Hause, zur Arbeit, in die Werkstatt oder zum Abstellort. Die Besichtigung dauert etwa 30 bis 45 Minuten. Sie müssen nichts vorbereiten und nichts fahren.

    Termin binnen 24 Stunden

  3. Schritt 3: Sie bekommen das Gutachten

    Das Gutachten geht digital an Sie, an Ihren Anwalt und an die Versicherung. Auf Wunsch vermitteln wir Werkstatt, Mietwagen und Anwalt. Sie behalten denselben Ansprechpartner bis zur Auszahlung.

    24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung

Häufige Fragen

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Weitere Leistungen

Melden Sie den Schaden. Den Rest übernehmen wir.