Nach einem unverschuldeten Unfall — die Gegenseite zahlt.
Haftpflichtgutachten
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, haben Sie Anspruch auf ein eigenes, unabhängiges Gutachten. Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Sie dürfen den Sachverständigen selbst wählen — auch dann, wenn die Versicherung Ihnen einen eigenen Gutachter anbietet.

- Kosten trägt
- gegnerische Versicherung
- Bei eindeutiger Haftung der Gegenseite bekommen Sie von uns keine Rechnung.
- Dauer
- Besichtigung binnen 24 Stunden, Gutachten 24 bis 48 Stunden später
Für wen das gemacht ist
Für alle, die unverschuldet in einen Unfall geraten sind und einen Schaden gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen.
Was im Gutachten steht
- Schadenumfang und Reparaturweg mit Kalkulation nach Herstellervorgaben
- Reparaturkosten netto und brutto
- Wiederbeschaffungswert und Restwert
- Wertminderung, sofern sie anfällt
- Ausfalldauer und Wiederbeschaffungsdauer
- Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenklasse
- Fotodokumentation des Schadens
- Angaben zur Vorschadenlage
Gilt bei einem unverschuldeten Unfall mit eintrittspflichtiger gegnerischer Haftpflichtversicherung. Bei Bagatellschäden, Mitverschulden oder reinen Kaskoschäden gelten abweichende Regeln — wir sagen Ihnen das vor der Beauftragung.
Ihr Ansprechpartner
I.M.A Ingenieurs- & Kfz Sachverständigen Büro Acici
Ein Anruf reicht, um zu klären, ob diese Leistung in Ihrem Fall die richtige ist. Das kostet nichts.
So läuft es ab
Von der Meldung bis zum Gutachten
Schritt 1: Sie melden den Schaden
Anruf, WhatsApp oder das Formular auf dieser Seite. Vier Angaben reichen für den Anfang: Postleitzahl, Unfalldatum, Schuldfrage und Ihre Telefonnummer. Alles Weitere klären wir am Telefon.
Rückruf in der Regel innerhalb von 30 Minuten
Schritt 2: Wir besichtigen das Fahrzeug
Wir kommen zu Ihnen — nach Hause, zur Arbeit, in die Werkstatt oder zum Abstellort. Die Besichtigung dauert etwa 30 bis 45 Minuten. Sie müssen nichts vorbereiten und nichts fahren.
Termin binnen 24 Stunden
Schritt 3: Sie bekommen das Gutachten
Das Gutachten geht digital an Sie, an Ihren Anwalt und an die Versicherung. Auf Wunsch vermitteln wir Werkstatt, Mietwagen und Anwalt. Sie behalten denselben Ansprechpartner bis zur Auszahlung.
24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung
Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Die Kosten des Sachverständigen gehören zum Schaden, den der Verursacher zu ersetzen hat. Sie bekommen von uns keine Rechnung, wenn die Haftung der Gegenseite eindeutig ist. Anders liegt der Fall bei Bagatellschäden, bei Mitverschulden und bei reinen Kaskoschäden — darauf weisen wir Sie hin, bevor wir tätig werden.
Ja. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls wählen Sie den Sachverständigen selbst aus. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter zu nehmen, den die gegnerische Versicherung vorschlägt. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung von sich aus einen Termin anbietet.
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet im Auftrag der Versicherung. Sein Ergebnis fällt erfahrungsgemäß nicht zu Ihren Gunsten aus. Sie dürfen den Termin absagen und stattdessen einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Rufen Sie uns an, bevor Sie zusagen — ein kurzes Telefonat reicht, um die Lage zu klären.
Als Bagatellschaden gilt ein sehr kleiner Schaden — typischerweise ein Kratzer oder eine leichte Delle ohne Auswirkung auf Technik oder Sicherheit. Bei solchen Schäden übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten eines vollständigen Gutachtens in der Regel nicht. Wo genau die Grenze liegt, hängt vom Einzelfall ab. Schicken Sie uns Fotos — wir sehen sie uns an und sagen Ihnen vorab, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall überhaupt lohnt.
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Meldung. Das fertige Gutachten liegt 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung vor und geht digital an Sie, an Ihren Anwalt und an die Versicherung.
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