So läuft es ab
Drei Schritte. Den Rest machen wir.
Ein Unfall kostet Zeit, Nerven und meistens auch Geld. Unsere Aufgabe ist, Ihnen davon so viel wie möglich abzunehmen. Hier steht, was in welchem Schritt passiert — und was Sie dafür tatsächlich tun müssen.
Schritt 1: Sie melden den Schaden
Rückruf in der Regel innerhalb von 30 Minuten
Anruf, WhatsApp oder das Formular auf dieser Seite. Vier Angaben reichen für den Anfang: Postleitzahl, Unfalldatum, Schuldfrage und Ihre Telefonnummer. Alles Weitere klären wir am Telefon.
Das brauchen wir
- Ihre Postleitzahl und das Unfalldatum
- Die Schuldfrage, so wie Sie sie einschätzen
- Eine Telefonnummer, unter der wir Sie heute erreichen
Das machen wir
- Wir rufen zurück und klären, ob ein Gutachten erstattet wird
- Wir sagen Ihnen, ob Sie dem Gutachter der Versicherung zusagen sollten
- Wir machen einen Besichtigungstermin aus
Schritt 2: Wir besichtigen das Fahrzeug
Termin binnen 24 Stunden
Wir kommen zu Ihnen — nach Hause, zur Arbeit, in die Werkstatt oder zum Abstellort. Die Besichtigung dauert etwa 30 bis 45 Minuten. Sie müssen nichts vorbereiten und nichts fahren.
Das brauchen wir
- Fahrzeugschein
- Unfallprotokoll oder die Daten des Unfallgegners
- Aktenzeichen der Versicherung, falls schon vorhanden
Das machen wir
- Wir nehmen den Schaden vollständig auf, mit Maßstab im Bild
- Wir prüfen Vorschäden und dokumentieren sie
- Wir sagen Ihnen vor Ort, womit Sie rechnen können
Schritt 3: Sie bekommen das Gutachten
24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung
Das Gutachten geht digital an Sie, an Ihren Anwalt und an die Versicherung. Auf Wunsch vermitteln wir Werkstatt, Mietwagen und Anwalt. Sie behalten denselben Ansprechpartner bis zur Auszahlung.
Das brauchen wir
- Nichts — ab hier läuft es ohne Sie weiter
- Auf Wunsch: Ihre Werkstatt, falls Sie schon eine haben
Das machen wir
- Wir schicken das Gutachten an Sie, Ihren Anwalt und die Versicherung
- Wir vermitteln auf Wunsch Anwalt, Werkstatt und Mietwagen
- Wir bleiben Ihr Ansprechpartner bis zur Auszahlung
Und die Kosten?
Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners das Gutachten. Sie bekommen von uns keine Rechnung. Was in Ihrem Fall gilt, sagen wir Ihnen im ersten Telefonat — bevor irgendetwas beauftragt wird.
Gilt bei einem unverschuldeten Unfall mit eintrittspflichtiger gegnerischer Haftpflichtversicherung. Bei Bagatellschäden, Mitverschulden oder reinen Kaskoschäden gelten abweichende Regeln — wir sagen Ihnen das vor der Beauftragung.