Kfz-Sachverständige · Hamburg
Unfall gehabt? Klarer Fall.
Unabhängiges Kfz-Gutachten in 24 Stunden — für Sie kostenfrei. Hamburg und 100 km Umkreis.
- kostenfrei für Geschädigte
- freie Gutachterwahl
- Termin binnen 24 Stunden
Die wichtigste Frage zuerst
Nach einem unverschuldeten Unfall zahlen Sie nichts.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners trägt die Kosten des Gutachtens. Sie bekommen von uns keine Rechnung, wenn die Haftung der Gegenseite eindeutig ist.
Und Sie dürfen den Sachverständigen selbst wählen — auch dann, wenn die Versicherung Ihnen von sich aus einen Termin anbietet. Deren Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung. Unserer arbeitet für Sie.
Gilt bei einem unverschuldeten Unfall mit eintrittspflichtiger gegnerischer Haftpflichtversicherung. Bei Bagatellschäden, Mitverschulden oder reinen Kaskoschäden gelten abweichende Regeln — wir sagen Ihnen das vor der Beauftragung.
Was das für Sie heißt
- Sie zahlen nichts — nicht in Vorkasse, nicht am Ende.
- Sie entscheiden, wer Ihr Fahrzeug begutachtet.
- Sie müssen dem Gutachter der Versicherung nicht zusagen.
- Sie bekommen alle Positionen ins Gutachten, die Ihnen zustehen.
Unsicher, ob Ihr Fall dazugehört? Rufen Sie an. Ein Telefonat reicht, um das zu klären — auch das kostet nichts.
So läuft es ab
Drei Schritte. Den Rest machen wir.
Schritt 1: Sie melden den Schaden
Anruf, WhatsApp oder das Formular auf dieser Seite. Vier Angaben reichen für den Anfang: Postleitzahl, Unfalldatum, Schuldfrage und Ihre Telefonnummer. Alles Weitere klären wir am Telefon.
Rückruf in der Regel innerhalb von 30 Minuten
Schritt 2: Wir besichtigen das Fahrzeug
Wir kommen zu Ihnen — nach Hause, zur Arbeit, in die Werkstatt oder zum Abstellort. Die Besichtigung dauert etwa 30 bis 45 Minuten. Sie müssen nichts vorbereiten und nichts fahren.
Termin binnen 24 Stunden
Schritt 3: Sie bekommen das Gutachten
Das Gutachten geht digital an Sie, an Ihren Anwalt und an die Versicherung. Auf Wunsch vermitteln wir Werkstatt, Mietwagen und Anwalt. Sie behalten denselben Ansprechpartner bis zur Auszahlung.
24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung
Leistungen
Drei Gutachten — und bei jedem steht, wer es bezahlt.

Haftpflichtgutachten
Nach einem unverschuldeten Unfall — die Gegenseite zahlt.
Kosten trägt: gegnerische Versicherung
Mehr dazu

Kaskogutachten
Bei Schäden über die eigene Voll- oder Teilkasko.
Kosten trägt: eigene Kaskoversicherung
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Wertgutachten
Belastbarer Fahrzeugwert für Verkauf, Erbfall oder Gericht.
Kosten trägt: Auftraggeber
Mehr dazu
Aus unserer Arbeit
So sieht ein Gutachten von innen aus.
Jeder Schadenbereich wird einzeln aufgenommen, mit Messlatte im Bild. So ist später nachvollziehbar, wo der Schaden sitzt und wie groß er ist — für Sie, für Ihren Anwalt und für die Versicherung, die das Gutachten prüft.
Aufnahmen aus eigenen Gutachten. Kennzeichen sind unkenntlich gemacht.
Einsatzgebiet
Hamburg und 100 Kilometer drumherum.
Wir kommen zu Ihnen — nach Hause, zur Arbeit, in die Werkstatt oder zum Abstellort. Wenn das Fahrzeug nicht mehr fährt, ist das kein Problem.
Ihr Ort ist nicht dabei? Melden Sie sich trotzdem. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir kommen können.
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Warum Klarfall24
Ein Mensch, eine Nummer, morgen vor Ort.
Unabhängig
Wir arbeiten für Sie, nicht für die Versicherung — und werden auch nicht von ihr bezahlt, sondern aus dem Schadenersatz, der Ihnen zusteht.
Vor Ort
Wir kommen zu Ihnen: nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt, auch wenn das Fahrzeug nicht mehr fährt.
Ein Ansprechpartner
Derselbe Mensch vom ersten Anruf bis zur Auszahlung — kein Ticketsystem, keine wechselnden Bearbeiter.
Aus der Region
Wir kennen die Werkstätten hier und wissen, wie in Hamburg und im Umland reguliert wird.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Die Kosten des Sachverständigen gehören zum Schaden, den der Verursacher zu ersetzen hat. Sie bekommen von uns keine Rechnung, wenn die Haftung der Gegenseite eindeutig ist. Anders liegt der Fall bei Bagatellschäden, bei Mitverschulden und bei reinen Kaskoschäden — darauf weisen wir Sie hin, bevor wir tätig werden.
Ja. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls wählen Sie den Sachverständigen selbst aus. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter zu nehmen, den die gegnerische Versicherung vorschlägt. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung von sich aus einen Termin anbietet.
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet im Auftrag der Versicherung. Sein Ergebnis fällt erfahrungsgemäß nicht zu Ihren Gunsten aus. Sie dürfen den Termin absagen und stattdessen einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Rufen Sie uns an, bevor Sie zusagen — ein kurzes Telefonat reicht, um die Lage zu klären.
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Meldung. Das fertige Gutachten liegt 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung vor und geht digital an Sie, an Ihren Anwalt und an die Versicherung.
Nein. Wir kommen zu Ihnen — nach Hause, zur Arbeit, in die Werkstatt oder zum Abstellort des Fahrzeugs. Wenn das Auto nicht mehr fahrbereit ist, ist das kein Problem.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Kosten eines Rechtsanwalts. Ein Anwalt ist deshalb für Sie meist kostenneutral und sorgt dafür, dass alle Ansprüche geltend gemacht werden. Wir arbeiten mit Kanzleien im Verkehrsrecht zusammen und vermitteln den Kontakt, wenn Sie das möchten. Eine Verpflichtung besteht nicht.



